RemoteGymp
NutzungsbedingungenDatenschutzDPA
Translation notice: This translation is provided for convenience and has not been reviewed by a qualified local lawyer. The English version is the controlling agreement, except where local law requires otherwise. Contracting entity: RemoteGymp Ltd (NI742463), B1 Portview Trade Centre, BT4 1HE, United Kingdom.

RemoteGymp Datenverarbeitungsvereinbarung

Version: 2026-08-28

Gültig ab: 28. August 2026

Diese Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen für RemoteGymp, einer Bestellung. Formular oder eine andere Vereinbarung über die Dienstleistungen (die „Vereinbarung“) zwischen dem Kunden ("Kunde") und RemoteGymp Ltd, Firmennummer NI742463, von B1 Portview Trade Centre, BT4 1HE, Vereinigtes Königreich ("RemoteGymp").

1. Aufgabenbereich und Rollen

1.1 Diese Datenverarbeitungsvereinbarung gilt, wenn RemoteGymp personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Bereitstellung von Die Dienstleistungen. Der Kunde ist der Verantwortliche und RemoteGymp ist der Auftragsverarbeiter, außer in den entsprechenden Fällen. Das Gesetz weist unterschiedliche Rollen zu.

1.2 Der Kunde weist RemoteGymp an, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies für die Bereitstellung, Sicherung und die Dienste unterstützen, die Vereinbarung und die dokumentierten rechtmäßigen Anweisungen des Kunden einhalten, und wie in Anlage 1 beschrieben.

1.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz der Verarbeitung verantwortlich; Genauigkeit und Minimierung der personenbezogenen Daten; alle erforderlichen Hinweise, Einwilligungen und sonstigen Rechtsgrundlagen; und die Rechtmäßigkeit seiner Anweisungen und des Fernzugriffs.

1.4 Wenn der Kunde die Dienste in seiner eigenen Umgebung einsetzt, bestimmt allein der Kunde die Mittel und Zwecke der Verarbeitung innerhalb dieser Umgebung und RemoteGymp ist kein Auftragsverarbeiter von Dort werden personenbezogene Daten gespeichert. RemoteGymp fungiert nur in Bezug auf Lizenzierung und Berechtigungen als Auftragsverarbeiter. Daten, die an RemoteGymp übermittelt werden. Die Abschnitte 6, 7 und 8 gelten nur für Daten, die von RemoteGymp verarbeitet werden.

1.5 Anwendbares Datenschutzrecht bezeichnet alle Gesetze, die sich auf Datenschutz, Privatsphäre und die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Verarbeitung durch eine Partei gemäß dieser Datenverarbeitungsvereinbarung gilt, einschließlich (a) der (a) die britische DSGVO und der Data Protection Act 2018; (b) die Verordnung (EU) 2016/679 und die Umsetzungsverordnung der Mitgliedstaaten Gesetzgebung; c) das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz; und d) die Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten in Anhang 3 aufgeführt.

Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person, personenbezogene Daten, Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und Die Begriffe „Verarbeitung“ haben die in der Verordnung (EU) 2016/679 und in anderen einschlägigen Gesetzen festgelegten Bedeutungen. Andere anwendbare Datenschutzgesetze sind entsprechend auszulegen.

2. Pflichten des Auftragsverarbeiters

RemoteGymp wird:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten nur gemäß dokumentierter Anweisungen, auch bei internationalen Übermittlungen,
  • Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird der Kunde vor der Verarbeitung benachrichtigt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. verboten;

  • den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn RemoteGymp der Ansicht ist, dass eine Anweisung gegen geltende Rechte verstößt.
  • Datenschutzgesetz;

  • sicherstellen, dass autorisiertes Personal zur Vertraulichkeit verpflichtet ist;
  • die dem Risiko angemessenen Maßnahmen gemäß Anhang 2 umzusetzen und aufrechtzuerhalten;
  • unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung dem Kunden in angemessener Weise bei der Auskunftserteilung an die betroffene Person behilflich sein
  • Anfragen, Sicherheit, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherige Beratungspflichten;

  • den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt wurde, die
  • Kundenbezogene Daten und Bereitstellung der für den Kunden erforderlichen Informationen. Verpflichtungen; und

  • alle Informationen bereitzustellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Datenschutzvereinbarung nachzuweisen.

Die Unterstützung von RemoteGymp kann zu angemessenen Gebühren berechnet werden, wenn die Anfrage ungewöhnlich ist. belastend oder aufgrund von Handlungen oder Anweisungen des Kunden erforderlich, es sei denn, die Unterstützung ist erforderlich aufgrund der Sicherheitslücke bei RemoteGymp.

3. Subprozessoren

3.1 Der Kunde erteilt RemoteGymp eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Nutzung von Unterauftragnehmern zur Erbringung der folgenden Leistungen: Dienstleistungen. RemoteGymp wird jedem Unterauftragnehmer schriftliche Datenschutzverpflichtungen auferlegen. Verträge, die mindestens so viel Schutz bieten wie diese Datenschutzvereinbarung, und die Haftung bleibt vollumfänglich bestehen Der Kunde für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen jedes Unterauftragnehmers.

3.2 RemoteGymp wird den Kontoinhaber mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail benachrichtigen. beabsichtigter neuer Unterauftragnehmer, der personenbezogene Daten von Kunden verarbeiten wird.

3.3 Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Widerspruch einlegen. Die Parteien werden in gutem Glauben an einer angemessenen Lösung arbeiten. Sollte keine Lösung gefunden werden, kann der Kunde Den betroffenen Dienst beenden, bevor der neue Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung beginnt; dies ist Sache des Kunden. einziger Rechtsbehelf gegen den Einwand, ohne Beeinträchtigung zwingender Rechte.

4. Internationale Überweisungen

RemoteGymp wird keine eingeschränkte Übermittlung personenbezogener Kundendaten vornehmen, es sei denn, dies geschieht auf rechtmäßige Weise. Der Übertragungsmechanismus ist durch geltendes Datenschutzrecht anerkannt. Die Parteien werden angemessen handeln. Bei der Erstellung der erforderlichen Transferdokumentation und der Durchführung ergänzender Maßnahmen mitwirken.

5. Anfragen von betroffenen Personen

Wenn RemoteGymp eine Anfrage bezüglich personenbezogener Kundendaten erhält, wird es nicht antworten. Im Namen des Kunden, sofern nicht autorisiert oder gesetzlich vorgeschrieben. Soweit praktikabel, wird RemoteGymp Leiten Sie die Anfrage an den Kunden weiter. Der Kunde ist für die Antwort verantwortlich, und RemoteGymp wird angemessene Unterstützung leisten, die der Art der Verarbeitung entspricht.

6. Sicherheit und Sicherheitslücken

6.1 RemoteGymp wird die Verarbeitungsrisiken bewerten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Der Kunde erkennt an, dass sich die Sicherheitslage im Laufe der Zeit ändert und dass Anhang 2 die Sicherheitsmaßnahmen beschreibt. Es geht eher um Kategorien von Kontrollen als um eine Garantie gegen jeden einzelnen Vorfall.

6.2 Eine Meldung über einen Verstoß stellt kein Schuldeingeständnis oder Haftungseingeständnis dar. Der Kunde ist verantwortlich für Benachrichtigungen an Einzelpersonen und Aufsichtsbehörden, es sei denn, das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass RemoteGymp benachrichtigen muss. sie direkt.

7. Rückgabe und Löschung

Nach Beendigung der betroffenen Dienstleistungen und nach Wahl des Kunden, sofern dies technisch zumutbar ist Verfügbar, RemoteGymp wird Kundendaten und bestehende Kopien zurückgeben oder löschen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Aufbewahrungspflicht. Daten in geschützten Backups bleiben so lange erhalten, bis sie durch den normalen Überschreibungsprozess überschrieben werden. Der Backup-Zyklus läuft und die Daten bleiben geschützt und stehen für den normalen Gebrauch nicht zur Verfügung. Der Kunde muss exportieren. Erforderliche Daten vor Beendigung des Kontozugriffs.

8. Prüfung

8.1 RemoteGymp wird zunächst Prüfungsanfragen anhand aktueller unabhängiger Berichte erfüllen. Zertifizierungen, Richtlinien, Fragebögen oder andere relevante Nachweise, sofern vorhanden.

8.2 Reichen diese Nachweise nicht aus, kann der Kunde innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Prüfung durchführen, Zusätzliche Prüfungen im Anschluss an eine relevante Datenschutzverletzung oder auf Anfrage der Aufsichtsbehörde. Prüfungen erfordern angemessene Vorankündigung, muss während der Geschäftszeiten erfolgen, muss Störungen und Risiken minimieren muss andere Kunden und vertrauliche Informationen schützen und darf keine Schwachstellen oder Penetrationstest ohne schriftliche Vereinbarung.

8.3 Der Kunde trägt die angemessenen Prüfungskosten, es sei denn, die Prüfung stellt einen wesentlichen Verstoß fest. RemoteGymp.

9. Haftung und Priorität

Die im Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten für diese Datenverarbeitungsvereinbarung in vollem Umfang. Soweit gesetzlich zulässig. Sollte diese Datenverarbeitungsvereinbarung im Widerspruch zur Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten stehen, Diese Datenschutzvereinbarung regelt diesen Konflikt.

10. Begriff

Diese Datenschutzvereinbarung tritt in Kraft, sobald der Kunde die Vereinbarung akzeptiert oder die Parteien sie auf andere Weise abschließen. Die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch RemoteGymp wird fortgesetzt. Anwendbares Recht und Gerichtsstand sind die im Abkommen.

Anlage 1 — Verarbeitungsdetails

Gegenstand und Dauer: Bereitstellung, Sicherheit, Wartung und Support der Dienste für die Laufzeit der Vereinbarung und die anschließende begrenzte Lösch-, Sicherungs- und gesetzliche Aufbewahrungsfrist.

Art und Zweck: Sammlung, Aufzeichnung, Organisation, Übertragung, Speicherung, Abruf, Beratung, Fehlerbehebung, Schutz, Löschung und andere für die Fernwartung erforderliche Verarbeitungsvorgänge Unterstützung, Kontoverwaltung und dokumentierte Anweisungen des Kunden.

Betroffene Personen: Benutzer, Administratoren, Techniker, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Kunden des Kunden Endnutzer, Gerätebenutzer, Support-Ansprechpartner und andere Personen, deren Daten der Kunde zur Verfügung stellt.

Persönliche Daten: Namen, Benutzernamen, geschäftliche Kontaktdaten, Kennungen, IP- und Gerätedetails, Authentifizierungs- und Berechtigungsdaten, Audit- und Sitzungsmetadaten, Supportinformationen, Bildschirm Inhalte, Dateinamen, Dateien, Befehle, Terminalausgabe und andere vom Kunden ausgewählte Inhalte.

Besondere Kategorien von Daten und Daten mit hohem Risiko: Die Dienste sind nicht darauf ausgelegt, besondere Kategorien von Daten zu erfordern. oder Daten über Straftaten, aber solche Daten können zufällig auf einem ferngesteuerten Gerät erscheinen, in Inhalte, die vom Kunden ausgewählt wurden, oder Freitextbeschreibungen, die von einer Person eingegeben wurden, die Unterstützung anfordert. Der Kunde muss das Risiko minimieren und alle zusätzlichen rechtlichen Bedingungen und Schutzmaßnahmen einhalten, die für seine Verarbeitung.

Häufigkeit: Nach Bedarf des Kunden und seiner autorisierten Benutzer, mit kontinuierlicher Unterstützung Sicherheits- und Betriebsabläufe werden bei Bedarf durchgeführt.

Anlage 2 — Sicherheitsmaßnahmen

Die dem jeweiligen Einsatz und Risiko angemessenen Maßnahmen von RemoteGymp umfassen:

  • logische Zugriffskontrollen, eindeutige Konten, rollenbasierte Berechtigungen und das Prinzip der minimalen Berechtigungen;
  • Authentifizierungsschutzmaßnahmen und Multi-Faktor-Authentifizierung, sofern unterstützt;
  • Verschlüsselung der unterstützten Kommunikation während der Übertragung und angemessener Schutz von Geheimnissen;
  • Trennung zwischen Kunden und kontrolliertem administrativem Zugriff;
  • Sicherheits-, Betriebs- und Abnahmeprotokollierung mit Zugriffsbeschränkungen;
  • sichere Entwicklung, Änderungskontrolle, Überprüfung von Abhängigkeiten, Patching und Umgang mit Sicherheitslücken;
  • Verfügbarkeitsüberwachung, Backup- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die für die gehosteten Komponenten geeignet sind;
  • Schutz vor Malware, Missbrauch, Netzwerk- und Infrastrukturschutz;
  • Erkennung, Eskalation, Reaktion und Nachbereitung von Vorfällen;
  • Vertraulichkeit der Mitarbeiterdaten, Zugriffskontrolle und Sensibilisierung für Sicherheitsaspekte;
  • Sorgfaltsprüfung und Verträge für Unterauftragnehmer; und
  • regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Kontrollmechanismen im Hinblick auf Risiken und technologische Entwicklungen.

Der Kunde bleibt für die Sicherheit seiner Endpunkte, Netzwerke und selbstgehosteten Umgebung verantwortlich. Anmeldeinformationen, Benutzerberechtigungen, Datensicherungen und Konfiguration.

Anhang 3 — Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten

1. Anwendungsbereich. Dieser Anhang gilt, wenn RemoteGymp personenbezogene Daten verarbeitet, die dem US-amerikanischen Recht unterliegen. Die Datenschutzgesetze der Bundesstaaten haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung.

2. Rollen. Der Kunde ist ein Unternehmen oder ein Controller; RemoteGymp ist ein Dienstleister oder Auftragsverarbeiter.

3. Einschränkungen. RemoteGymp darf: (a) personenbezogene Daten weder verkaufen noch weitergeben; (b) diese speichern und verwenden oder personenbezogene Daten für andere Zwecke als die Erbringung der in diesem Dokument angegebenen Dienstleistungen offenzulegen (c) die Einhaltung der Vereinbarung oder wie anderweitig nach dem CCPA zulässig; (c) die Speicherung, Nutzung oder Offenlegung personenbezogener Daten Informationen, die nicht im direkten Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien stehen; oder (d) die Kombination personenbezogener Daten Informationen mit Informationen aus einer anderen Quelle, außer in den durch den CCPA zulässigen Fällen.

4. Zertifizierung. RemoteGymp bestätigt, dass es die Beschränkungen in Absatz 3 und wird sich daran halten.

5. Unterstützung. RemoteGymp unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen zu Verbraucherrechten und, Sofern erforderlich, sind Opt-out-Präferenzsignale, einschließlich der globalen Datenschutzeinstellungen, zu berücksichtigen.

6. Mitteilung. RemoteGymp wird den Kunden benachrichtigen, wenn es feststellt, dass es seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen der US-Bundesstaaten.

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